Mitgliederversammlung
Am Mittwoch, den 4. Juni 2025, um 18.00 Uhr, findet im
Gemeindezentrum St. Johannes, Marienstr. 15 (Seebach) in Geislingen
unsere
Ordentliche
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
statt, zu der wir unsere Mitglieder freundlichst einladen.
Tagesordnung
1. Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat über das Geschäftsjahr 2024
2. Bericht über die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses 2024
und Beschlussfassung hierzu gem. § 59 Abs. 1 GenG
3. Beschlussfassung über
- Feststellung des Jahresabschlusses 2024
- Verwendung des Bilanzgewinns und Auszahlungstermin der Dividende
4. Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
6. Beschlussfassung über die Einstellung der Spareinrichtung
7. Anträge und Sonstiges
Anträge gem. § 32 der Satzung sind bis 23. Mai 2025 bei der Geschäftsstelle einzureichen.
Der Jahresabschluss liegt im Büro der Genossenschaft den Mitgliedern zur Einsichtnahme auf.
Geislingen, den 16. Mai 2025 Der Aufsichtsrat
Vors. Ludwig Duschek
Erläuterungen zu TOP 6 Mitgliederversammlung
Sehr geehrtes Mitglied,
unsere Genossenschaft bietet gemäß ihrem satzungsmäßigen Auftrag und nach Zulassung durch die BaFin, eine Spareinrichtung an. Diese ermöglicht es unseren Mitgliedern, Gelder in Form von Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist anzulegen. Deutschlandweit gibt es nur etwa rund 46 Wohnungsunternehmen, die neben ihrem Kerngeschäft auch eine Spareinrichtung betreiben. Dies liegt vor allem an den strengen Aufsichtsregelungen des Kreditwesengesetzes (KWG).
Unsere Position im Vergleich
Der Bau- und Sparverein Geislingen eG ist mit einem Sparvolumen von rd. 4,6 Mio. € (Stichtag 31.12.2024) das Unternehmen mit der zweitkleinsten Spareinrichtung in Deutschland. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Sparvolumen aller 46 Spareinrichtungen beträgt rd. 69 Mio. €, wobei die größte Einrichtung insgesamt 235,0 Mio. € verwaltet.
Bestätigungsvermerk durch den Abschlussprüfer
Unsere Spareinrichtung unterliegt der laufenden Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Bundesbank und dem genossenschaftlichen Prüfungsverband. Trotz unserer geringen Größe unterliegen wir denselben regulatorischen Anforderungen wie wesentlich größere Spareinrichtungen. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde uns vom Prüfungsverband der Bestätigungsvermerk erteilt; es gab keine Beanstandungen in diesem Bereich.
Aktuelle Herausforderungen
In den letzten Jahren sind die regulatorischen Anforderungen der BaFin erheblich gestiegen. Diese verschärften Bedingungen stellen insbesondere für kleinere Einrichtungen wie unsere eine erhebliche Belastung dar – sowohl administrativ als auch finanziell. Die steigenden Kosten in Kombination mit dem veränderten Kundenverhalten führen dazu, dass wir zukünftig ein negatives Ergebnis erwarten müssen.
Beschluss zur Einstellung der Spareinrichtung
In einer gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Vorstand am 07.04.2025 wurde intensiv beraten und beschlossen, dass eine Fortführung der Spareinrichtung unter den aktuellen aufsichtsrechtlichen Bedingungen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr sinnvoll ist.
Daher wurde entschieden, den Tagesordnungspunkt „Beschlussfassung über die Einstellung der Spareinrichtung“ in der Mitgliederversammlung am 04.06.2025 als Tagesordnungspunkt mit aufzunehmen.
Was bedeutet das für Sie?
Sollte die Mitgliederversammlung sich für die Einstellung der Spareinrichtung entscheiden, werden sämtliche Spareinlagen vollständig an die Sparer zurückgezahlt.
Wir möchten ausdrücklich betonen, dass diese Entscheidung von Aufsichtsrat und Vorstand nicht aufgrund einer wirtschaftlichen Schieflage oder sonstiger finanzieller Schwierigkeiten getroffen wurde.
Ihr Vertrauen ist uns wichtig
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung und freuen uns auf Ihr Kommen zur Mitgliederversammlung. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.